MiKaDiv kommt. Wir machen Ihre Bank meldebereit.
Zum Stichtag 31.12.2026 stellt Deutschland das Kapitalertragsteuer-Meldewesen für Dividenden auf das vollständig digitale MiKaDiv-Verfahren um – und greift damit der EU-Richtlinie FASTER voraus. INFINOGY führt depotführende Stellen und Zahlstellen sicher durch die Umsetzung: fachlich fundiert, technisch in Avaloq realisiert.
Was MiKaDiv für Ihre Bank bedeutet
Neue Daten- und Bescheinigungspflichten
Mit MiKaDiv müssen Dividendenzahlungen deutscher Aktien und Hinterlegungsscheine mit deutlich erweitertem Datenkranz an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden – inklusive Angaben zur gesamten Verwahrkette, zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer und zu Steuerbescheinigungen nach § 45b EStG.
Die Meldung erfolgt elektronisch über die Massendatenschnittstelle (DIP) des BZSt online.portals – mit hohen Anforderungen an Datenqualität, Validierung und Abstimmbarkeit.
Der Vorgriff auf FASTER
Die EU-Richtlinie FASTER harmonisiert die Entlastung von Quellensteuern europaweit und setzt auf vergleichbare digitale Melde- und Entlastungsverfahren. Deutschland implementiert zentrale Bausteine mit MiKaDiv bereits vorab.
Das heißt: Wer MiKaDiv jetzt sauber umsetzt – mit belastbarem Datenmodell und durchgängiger Verwahrketten-Logik – schafft zugleich das Fundament für die spätere FASTER-Compliance statt doppelter Projekte.
In drei Schritten zur produktiven Meldung
Wir begleiten Sie end-to-end – mit fachlicher Tiefe im deutschen Steuerrecht und langjähriger Implementierungserfahrung auf Avaloq. Jeder Schritt ist auch einzeln buchbar.
Readiness-Check & Gap-Analyse
- Betroffenheitsanalyse: Produkte, Bestände, Verwahrketten
- Abgleich Ihres Avaloq-Setups mit den MiKaDiv-Anforderungen
- Bewertung von Datenqualität und Datenverfügbarkeit
- Priorisierte Roadmap inklusive Aufwandsschätzung
Umsetzung in Avaloq
- Fachliches & technisches Lösungsdesign
- Datenmodell, Steuer-Setup & Parametrisierung
- Anbindung der BZSt-Schnittstellen (DIP / Massendaten)
- Validierung & Reconciliation der Meldedaten
Test, Probemeldung & Betrieb
- Teststrategie gegen fachliche & regulatorische Anforderungen
- Probemeldungen gegen die BZSt-Schnittstelle
- Go-live-Begleitung & Schulung der Anwender
- Support im laufenden Meldebetrieb
INFINOGY ist Mitglied der MiKaDiv User Group beim Bundeszentralamt für Steuern und Avaloq Special Service Partner für Taxes, Accounting und Cost & Fees. Wir kennen die Anforderungen aus erster Hand – und haben die Erfahrung, sie termingerecht umzusetzen.
Häufige Fragen zu MiKaDiv
Was ist MiKaDiv?
MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) ist das neue digitale Meldeverfahren des Bundeszentralamts für Steuern auf Grundlage der §§ 45b und 45c EStG. Depotführende Stellen und Zahlstellen melden Daten zu Dividendenzahlungen, einbehaltener Kapitalertragsteuer und zur Verwahrkette elektronisch über die Massendatenschnittstelle des BZSt.
Ab wann gilt MiKaDiv?
Das Verfahren gilt für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen – produktiver Start ist somit das Jahr 2027. Umsetzungsprojekte sollten deutlich früher beginnen, weil Datenmodell, Schnittstellen und Tests entlang der gesamten Verwahrkette betroffen sind.
Wen betrifft MiKaDiv?
Betroffen sind insbesondere inländische depotführende Stellen und Zahlstellen sowie die gesamte Verwahrkette bei Dividenden deutscher Aktien und Hinterlegungsscheinen – also Banken, Verwahrstellen und BPO-Dienstleister, die entsprechende Bestände verwahren oder Erträge auszahlen.
Was hat MiKaDiv mit der EU-Richtlinie FASTER zu tun?
FASTER harmonisiert die Quellensteuer-Entlastung in der EU und führt vergleichbare digitale Melde- und Entlastungsverfahren ein. Deutschland greift mit MiKaDiv zentralen Elementen voraus – eine saubere MiKaDiv-Umsetzung ist damit zugleich die Grundlage für die spätere FASTER-Compliance.
Wie unterstützt INFINOGY bei der Umsetzung?
End-to-end: Readiness-Check und Gap-Analyse, fachliches und technisches Lösungsdesign, Implementierung in Avaloq inklusive Anbindung der BZSt-Schnittstellen, Datenvalidierung und Reconciliation sowie Teststrategie mit Probemeldungen bis zum Go-live und Support im Meldebetrieb.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über das Verfahren und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie meldebereit ist Ihre Bank?
Schildern Sie uns Ihr Setup – wir antworten mit einer ersten konkreten Einschätzung zu Handlungsbedarf und Zeitplan.
mikadiv@infinogy.com kontaktieren